Hamba Filltec GmbH & Co. KG
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Code of Conduct für Lieferanten der Unternehmen der OYSTAR-Gruppe
Dieser Code of Conduct definiert die Grundsätze und Anforderungen der Unternehmen der OYSTAR-Gruppe an das eigene Verhalten sowie an Lieferanten von Gütern und Dienstleistungen, mit denen sie in geschäftlichem Kontakt stehen, bezüglich der Verantwortung für Mensch, Gesellschaft und Umwelt. OYSTAR behält sich angemessene Änderungen dieses Code of Conduct vor. In diesem Fall erwartet OYSTAR von ihren Lieferanten, auch solche angemessenen Änderungen zu akzeptieren.
Die OYSTAR-Gruppe und der Lieferant erklären hiermit:
Einhaltung der Gesetze
- die Gesetze der jeweils anwendbaren Rechtsordnung(en) einzuhalten.
Verbot von Korruption und Bestechung - keine Form von Korruption oder Bestechung zu tolerieren oder sich in irgendeiner Weise darauf einzulassen, einschließlich jeglicher gesetzeswidriger Beeinflussung der Entscheidungsfindung von Organen, Amtsträgern oder Mitarbeiter(inne)n öffentlicher oder privater Körperschaften.
Achtung der Grundrechte der Mitarbeiter(innen)
- die persönliche Würde, Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter(innen) zu respektieren;
- die Chancengleichheit und Gleichbehandlung aller Mitarbeiter(innen) zu fördern ungeachtet ihrer Hautfarbe, Rasse, Nationalität, sozialen Herkunft, etwaiger Behinderung, sexuellen Orientierung, politischen oder religiösen Überzeugung sowie ihres Geschlechts oder Alters;
- Zwangsarbeit nicht zuzulassen oder zu fördern;
- eine inakzeptable Behandlung von Mitarbeiter(innen) nicht zu dulden, wie etwa psychische Härte, sexuelle und persönliche Belästigung oder Diskriminierung;
- für eine faire und angemessene Entlohnung zu sorgen und insbesondere einen gesetzlich festgelegten nationalen Mindestlohn zu gewährleisten;
- das im jeweiligen Staat gesetzlich festgelegte Arbeitszeitrecht einzuhalten;
- im Rahmen geltenden Rechts die Vereinigungsfreiheit der Mitarbeiter(innen) anzuerkennen und Mitglieder von Arbeitnehmerorganisationen oder Gewerkschaften weder zu bevorzugen noch zu benachteiligen.
Verbot von Kinderarbeit
- keine Mitarbeiter(innen) zu beschäftigen, die nicht mindestens 15 Jahre alt sind. In Ländern, die bei der ILO Konvention 138 unter die Ausnahme für Entwicklungsländer fallen, darf das Mindestalter auf 14 Jahre reduziert werden.
Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter(innen)
- Verantwortung für Gesundheit und Sicherheit gegenüber seinen Mitarbeiter(innen) zu übernehmen;
- Risiken einzudämmen und Vorsorgemaßnahmen gegen Unfälle und Berufskrankheiten zu treffen;
- Schulungen anzubieten um sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter(innen) die erforderlichen Kenntnisse zum Thema Arbeitssicherheit haben;
- ein Arbeitssicherheitsmanagementsystem nach OHSAS 18001 oder ein gleichwertiges System aufzubauen oder anzuwenden.
Umweltschutz
- den Umweltschutz hinsichtlich der gesetzlichen Normen und internationalen Standards zu beachten;
- Umweltbelastungen zu minimieren und den Umweltschutz kontinuierlich zu verbessern;
- ein Umweltmanagementsystem nach ISO 14001 oder ein gleichwertiges System aufzubauen und anzuwenden.
Lieferkette
- die Einhaltung der Inhalte dieses Code of Conduct bei seinen Lieferanten bestmöglich zu sichern und zu fördern;
- die Grundsätze der Nicht-Diskriminierung bei der Lieferantenauswahl und beim Umgang mit den eigenen Lieferanten einzuhalten.
Hier finden Sie praktisch jede Prozess- und Verpackungslösung und/oder Maschine für Ihre Anforderungen.
Wählen Sie einen Begriff einer beliebigen Auswahlliste. Durch die Auswahl weiterer Kriterien können Sie die Trefferanzahl eingrenzen bevor Sie über „Show results“ in die Übersichtsliste wechseln.
